Der Rat der Stadt Northeim hat am 11.12.2026 die Benutzungsordnung vom Medienzentrum Northeim zum 01.01.2026 beschlossen. Die bisherige Benutzungsordnung und Gebührentarif vom 01.07.2024 treten außer Kraft. Ziel der Anpassung ist es, die Regelungen klarer, zeitgemäßer und transparenter zu gestalten.
Die neue Benutzungsordnung mit Gebührentarif in der Fassung vom 01.01.2026 können Sie hier als PDF einsehen.
Im folgenden werden die wichtigsten Änderungen verständlich erklärt. Bei Fragen können Sie sich jederzeit per Mail, persönlich oder telefonisch an das Team vom Medienzentrum Northeim wenden.
Ausstellung von Ausweisen für Kinder unter 7 Jahren (kostenlos)
Bisher konnten Medienausweise für Kinder erst ab dem 7. Lebensjahr ausgestellt werden. Nun kann für Kinder unter 7 Jahren ein kostenloser Medienausweis ausgestellt werden, der auf die sorgeberechtigte Person läuft (aus haftungsrechtlichen Gründen).
Das digitale Ausweiskonto dieses "Medienausweises für Kleinkinder" wächst mit dem Kind mit und wird ab dem 7. Lebensjahr auf das Kind umgestellt.
Ab diesem Zeitpunkt erhält das Kind einen eigenen physischen Medienausweis (kostenlos) und ist fortan – in eingeschränktem Umfang – selbst für das eigene Konto verantwortlich.
Internetnutzung
Die Nutzung des Internets an den PC Arbeitsplätzen ist nun nur noch mit gültigem Medienausweis möglich. Eine Stunde am Tag ist kostenlos. Jede weitere angefangene 30 Minuten kosten 1,00 Euro.
Ausstellung von Ausweisen für Institutionen
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Institutionen künftig keinen Sammelausweis mehr erhalten. Ein Ausweis kann nur noch personenbezogen ausgestellt werden.
Ausweisberechtigt sind ausschließlich Mitarbeitende von Bildungseinrichtungen. Als Bildungseinrichtungen (nur im Landkreis Northeim) gelten:
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schulische Bildung (z. B. Grund- und weiterführende Schulen)
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Betreuungsformen (z. B. Kindertagesstätten, Tagespflegepersonen)
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außerschulische Bildung (z. B. Bibliotheken, Musikschulen, Nachhilfeeinrichtungen)
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Jugendarbeit (z. B. Jugendzentren)
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Erwachsenenbildung (z. B. Berufsschulen, Volkshochschulen)
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informelle Bildung (z. B. Sportvereine, Parteien, Verbände, Bürgerinitiativen)
Ausleihe von Geräten
Geräte der Bildstelle werden vorrangig an Lehrkräfte von Schulen im Landkreis Northeim ausgeliehen.
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Eine Verlängerung oder Vormerkung ist ausschließlich für diese Lehrkräfte möglich.
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Privatpersonen sowie Mitarbeitende von Bildungseinrichtungen außerhalb der Schulen im Landkreis Northeim können Geräte ausleihen, jedoch keine Vormerkung oder Verlängerung vornehmen.
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Es entstehen keine Gebühren mehr für die Ausleihe von Geräten.
Säumnis- und Mahngebühren sowie Gebühr für Ersatzausweis
Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gibt es keine Ermäßigung mehr für die Säumnis- und Mahngebühren sowie Gebühr für Ersatzausweise.
Fernleihgebühr
Die Gebühr für die Beschaffung von Büchern, welche nicht im Bestand vom Medienzentrum Northeim sind beträgt nun 5,00 Euro anstatt 2,00 Euro.
Reservierungs- / Vormerkgebühr
Anstatt 0,50 Euro sind es nun 1,00 Euro pro Medium für eine Reservierung. Die Reservierung von Medien, welche vor Ort verfügbar sind, stellt einen besonderen Service dar.
Bearbeitungsgebühren bei Ersatz
Neben den tatsächlichen Kosten des Mediums oder Geräts bei Verlust oder Beschädigung ist nun eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr fällig. Diese dient für die Kosten der Einarbeitung wie z. B. Bestellung, Foliierung, Datensatzerstellung, etc.
Ausleihe von Medien ohne vorliegenden Medienausweis
Maximal zweimal im Kalenderjahr kann mit Nachweis eines amtlich, gültiges Ausweisdokuments ohne vorliegenden Medienausweis vor Ort ausgeliehen werden. Die Ausleihe bleibt personenbezogen und ist nicht übertragbar. Für diesen Vorgang wird pro Ausleihe 1,00 Euro erhoben.