Was hat es eigentlich mit dem Grundgesetz auf sich? Die Serie "Bei uns und um die Ecke" will in sechs kurzen Filmen auf spannende, emotionale und unterhaltsame Art Kinder mit wesentlichen Inhalten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vertraut machen. Die Geschichten skizzieren eine fiktionale Wirklichkeit, in der sich unsere gesellschaftliche Realität mit ihren großen und kleinen Konflikten widerspiegelt. Im Mittelpunkt stehen der acht Jahre alte Moritz und seine vierzehnjährige Schwester Linda. Deren Eltern, Max und Ina Grundmann, betreiben gemeinsam mit dem Großvater Konrad Schramm eine Eckkneipe in Halle. Die Gaststätte, die Gegend drumherum und die Schule der beiden Geschwister bilden den Rahmen für unterschiedliche Episoden, mit denen die Kinder, ihre Freunde und Eltern konfrontiert sind.
Es handelt sich um ganz alltägliche Erlebnisse, in denen etwa ein neuer Mitschüler ausgegrenzt wird, weil er sich keine Fußballschuhe leisten kann, Eltern ein Versprechen nicht einhalten, ein Lehrer die Schülerzeitung zensieren will oder ein attraktiver Chatpartner sich als Rollstuhlfahrer entpuppt. All diese Geschehnisse verbindet, dass sie mit den Regeln und Normen des Grundgesetzes kollidieren, Konflikte auslösen und die Welt von Moritz oder Linda durcheinander bringen. Bruder und Schwester kriegen einerseits mit, welche Probleme es mit sich bringt, wenn man demokratische Grundregeln missachtet und andererseits, dass es nicht immer leicht ist, sie durchzusetzen beziehungsweise zu akzeptieren.
FOLGE 1, ARTIKEL 1 (15:15 min):
"Die Würde des Menschen ist unantastbar."
Ein Fußballkamerad kann am Turnier nicht teilnehmen, weil seine Mutter zu arm ist, ihm richtige Fußballschuhe zu kaufen (soziale Gerechtigkeit, Ladendiebstahl)
FOLGE 2, ARTIKEL 2 (14:53 min):
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
Den Veränderungen durch die Pubertät verleiht Linda durch Schminke Ausdruck und stößt dabei auf Grenzen sozialer Akzeptanz zuhause und in der Schule. Dort geht es dann um Macht und demokratische Meinungsbildung.
FOLGE 3, ARTIKEL 3 (14:31 min):
"Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Als es zum realen Zusammentreffen kommt, endet ein im online-Chat begonnener Flirt für Linda in einer Enttäuschung, weil der Partner sich als Rollstuhlfahrer herausstellt.
FOLGE 4, ARTIKEL 5 (15:08 min):
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
Die Schüler werden von den Mitarbeitern der Schülerzeitung dazu aufgefordert die Unterrichtsqualität und Leistung der Lehrer zu beurteilen. Die Ergebnisse werden in der Schülerzeitung veröffentlicht, obwohl ein Lehrer ihnen die Veröffentlichung der Ergebnisse untersagt.
FOLGE 5, ARTIKEL 6 (15:19 min):
"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht."
Da der versprochene Familienausflug nicht stattfinden kann, unternehmen die beiden Jungen die Bootsfahrt allein und geraten in Gefahr
FOLGE 6 (15:13 min):
Art. 10: Das Briefgeheimnis sowie das Post - und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Unberechtigtes Lesen des Tagebuches führt zu einem großen Missverständnis und zu Unannehmlichkeiten für Lehrer und Schülerin.
Zum umfangreichen Begleitmaterial gehören weitere Filmausschnitte, Hörstücke, Lieder, Hymnen, eine Zeitleiste, Bildergalerie, Unterrichtsentwürfe für den Religions- und Geschichtsunterricht sowie Arbeits- und Infoblätter.